Die Ditib ist Teil der türkischen Staatsgewalt. Sie
unterscheidet sich grundlegend von Organisationen, die etwa demokratisch
durch hier lebende Türken gegründet werden. Ein Teil der in Deutschland
vorhandenen rund 2.500 Moscheen gehört der im Grundbuch eingetragenen
Ditib und damit letztlich dem türkischen Staat. Das gilt vor allem für
die großen Moscheen mit Minaretten. Die Türkei schickt nach Auskunft des
Bundesinnenministeriums jährlich ca. 130 Imame in unser Land, die
Angehörige ihrer Religionsbehörde sind und rund vier Jahre in
Deutschland bleiben.
Auf diese Weise sind regelmäßig rund 500 bis 600 Imame
im Land. Sie werden von der Türkei bezahlt, von ihr für ihre Tätigkeit
in Deutschland angeleitet und überwacht. Selbst die Freitagsgebete
werden in Ankara formuliert. Der Aufenthalt dieser Imame wird nach dem
Aufenthaltsgesetz geduldet und sogar von der Bundesregierung gefördert,
weil sie als vorwiegend aus religiösen Gründen beschäftigt angesehen
werden. Sie sprechen kaum Deutsch und verbreiten ihre Lehren in türkisch
und arabisch. Was sie treiben und reden, entzieht sich den
Erkenntnismöglichkeiten der deutschen Behörden. Das ist um so
gefährlicher, als der Koran erlaubt, durch die taqiya im Interesse der
Ausbreitung des Islam Andersgläubige zu täuschen. Ralph Giordano
berichtet in der FAZ vom 12. August 2007, die Ditib-Imame würden
geschult, den Völkermord an den Armeniern als Mythos zu erklären. Wenn
Deutsche solche Thesen etwa über Auschwitz verbreiteten, wäre ihnen
Strafverfolgung sicher: zweierlei Recht im gleichen Land.
An der Spitze der Ditib in Deutschland steht ein
Botschaftsrat der türkischen Botschaft in Berlin, auch die türkischen
Konsulate sind in die Bereitstellung und Überwachung dieser Geistlichen
eingeschaltet. Die Ditib-Imame sind Staatsfunktionäre, die zugleich
Lehren des Islam und politische Ziele der türkischen Regierung, also
einen Staatsislam verkünden. Die Islamisierung Deutschlands ist also
nicht nur ein sich durch Zuwanderung örtlich stellendes Problem, sondern
ein Projekt des türkischen Staates. Nach außen ist die Ditib bemüht,
ihre administrative Bindung an Ankara möglichst nicht öffentlich zu
machen.
Vor diesem Hintergrund kann offenbleiben, ob die
Türkei noch ein laizistisches, von demokratischen Prinzipien
beherrschtes Gebilde ist. Peter Scholl-Latour hält die Türkei inzwischen
selbst für islamisiert (JF 37/07). In Deutschland tritt uns in Gestalt
der Ditib eine untrennbare Einheit von Religion, Politik und türkischer
Staatsgewalt entgegen, eine Vorstellung, die dem Grundgesetz fremd ist.
Die Verbindung der Ditib mit der türkischen Regierung
ist im Juni 2007 besonders deutlich geworden: Der Bundestag hatte durch
Gesetzesänderungen im Ausländerrecht für den Nachzug von
Familienangehörigen ein Mindestalter von 18 Jahren festgesetzt und
Deutschkenntnisse verlangt. Die Ditib protestierte gegen diese
Gesetzgebung und verweigerte die Teilnahme an einer vom
Bundesinnenminister einberufenen Islamkonferenz.
Offenbar hat diese Gesetzesänderung Zielsetzungen der
Türkei ins Mark getroffen: Die Einwanderungspolitik der türkischen
Regierung beruht unter Ausnutzung des von Deutschland großzügig
zugelassenen Familiennachzuges in der Praxis darauf, minderjährige
Türkinnen durch Zwangsheiraten nach Deutschland einzuschleusen, obwohl
sie die deutsche Sprache nicht beherrschen, keinen Beruf haben und dem
Sozialsystem zur Last fallen. Durch die daraus entspringenden Kinder
wird der türkische Bevölkerungsanteil planmäßig vergrößert. Daß das
Mindestzuzugsalter und das Verlangen nach deutschen Sprachkenntnissen
der Integration dienen soll, wird von der Türkei nicht akzeptiert: Sie
will keine Integration, sondern die türkisch-islamische Kolonisierung
Deutschlands. Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan hatte
1997, damals als Oberbürgermeister Istanbuls, öffentlich aus einem
Gedicht des Vordenkers des türkischen Nationalismus Z1ya Gökalp zitiert:
Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel
sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette,
die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten. Das ist eine
offene Kriegserklärung: In Deutschland sind die Eingeborenen zu
missionieren und zu unterwerfen. Die Moscheen, in denen nicht nur
gebetet wird, haben die Funktion von Ordensburgen mit gleichzeitig
weltlichen und religiösen Zielsetzungen.
Letzte Zweifel werden dadurch ausgeräumt, daß der
türkische Staatspräsident Abdullah Gül im Einvernehmen mit Erdogan beim
Menschenrechtskommissar des Europarates interveniert hat mit dem Ziel,
die genannte deutsche Gesetzgebung wieder umzustoßen: ein unglaublicher
Vorgang. Schon der vorangegangene Protest der Ditib entsprach also
Weisungen der türkischen Regierung. Die Souveränität Deutschlands, durch
frei gewählte Verfassungsorgane selbst zu entscheiden, wird als
Diskriminierung von Türken hingestellt.
Für das zielgerichtete Vorgehen der türkischen
Regierung sprechen auch andere Vorkommnisse, so zum Beispiel die auf
Mitwirkung der türkischen Regierung beruhende folgenreiche Teilnahme von
scheindeutschen Türken an den Bundestagswahlen 2002 und 2006. Noch
weiter geht inzwischen das Deutsch-Türkische Forum innerhalb der CDU
durch seinen Vorsitzenden Bülent Arslan: Dieser fordert offen die
Bildung moslemischer Polizeieinheiten (JF 43/07). Diese sollen als Teil
der Gemeinde die Moscheen kontrollieren. Da in Deutschland religiös
definierte Polizeieinheiten undenkbar sind, läuft die Forderung der
CDU-Arbeitsgruppe darauf hinaus, Polizeieinheiten unmittelbar dem
türkischen Staat zu unterstellen, der auf diese Weise als eine Art
Besatzungsmacht deutsches Staatsgebiet hoheitlich handelnd übernimmt und
die Parallelgesellschaften regiert. Irgendein Widerspruch von der
CDU-Führung war nicht zu hören.
Die Tragweite dieser türkischen Strategie wird
deutlich, wenn man sich den umgekehrten Fall vorstellt: Deutschland
bildet ein mit mehreren Milliarden Euro ausgestattetes Religionsamt. Es
entsendet in ein fremdes Land Hunderte von ihm abhängige Polit-Priester,
die von der deutschen Botschaft gelenkt werden. Es baut dort
Gotteshäuser und kontrolliert unter Einsatz aller ihm zur Verfügung
stehenden staatlichen Mittel (Finanzen, Staatsgewalt, Disziplinargewalt,
diplomatischer Druck) die Art und Weise, wie diese Priester unter
Ausblendung der Landessprache den mit politischen Interessen
Deutschlands übereinstimmenden Glauben verkündigen.
Es ist klar, daß ein solches Verhalten faktisch und
rechtlich unmöglich wäre. Das Grundgesetz legt dem Staat
weltanschaulich-religiöse Neutralität auf. Es verwehrt die Einführung
staatskirchlicher Rechtsformen. In Deutschland gilt eine Trennung von
Kirche und Staat. Sie ist Bestandteil des durch das Grundgesetz
eingeführten freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates.
Das Auftreten der Ditib als Teil einer einheitlichen
türkisch-islamischen Staats- und Religionsgewalt führt vor Augen, was
der Islam ist: eine untrennbare Einheit von Religion, Politik und
Staatsgewalt, die auch in Deutschland durchgesetzt werden soll. Der
Staatsislam ist der Sache nach politische Partei mit extremer
Zielsetzung, die weit gefährlicher ist als links- oder rechtsradikale
Parteien.
Es ist deutlich, daß dieses Wirken der Ditib gegen
fundamentale Grundsätze unserer Verfassung und damit gegen die
öffentliche Ordnung in Deutschland (ordre public) verstößt: Eine
Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre
Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des
deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere
nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar
ist (Art. 6 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, EG
BGB). Auch ist es ungewöhnlich und wird von Staaten sonst nie geduldet,
den diplomatischen Status einer Botschaft dafür auszunutzen, um durch
Massen von illegalen Mitarbeitern die inneren Verhältnisse im Gastland
zu beeinflussen. Wenn die deutsche Botschaft in Ankara sich auch nur
ansatzweise ähnlich verhielte, gäbe es schwerste diplomatische
Störungen.
Bei dieser Gesetzeslage muß man sich fragen, warum die
Bundesregierung es hinnimmt, daß eine ausländische Macht mit Hilfe ihrer
Botschaft auf deutschem Boden staatskirchliche Prinzipien durchsetzt,
die zu verfolgen ihr selbst verboten wäre. Die Türkei tut in Deutschland
als Staat, was der deutsche Staat nicht tun darf. Integration kann es
jedenfalls nicht geben, wenn die Zuwanderer von ihrem Heimatstaat im
entgegengesetzten Sinne geeicht werden.
Die hier lebenden Moslems und die Ditib berufen sich
auf die in Art. 4 des Grundgesetzes gewährleistete Glaubens- und
Gewissensfreiheit. Die Bundesregierung sieht das ebenso. Sie läßt die
Ditib-Imame wirken, weil sie aus religiösen Gründen beschäftigt seien.
Daß wie die Geschichte lehrt Religion die Funktion haben kann, rein
politische Herrschaftsinteressen besonders machtvoll und überzeugend
durchzusetzen, ignoriert sie.
Bei den in Art. 4 GG definierten Bürgerrechten handelt
es sich um Bestandteile der in den Art. 1 bis 19 GG definierten
Grundrechte des einzelnen gegenüber dem Staat. Grundrechte setzen
inländischer staatlicher Gewalt gegenüber den Bürgern Grenzen. Träger
von Grundrechten können auch inländische juristische Personen sein.
Daraus folgt zugleich, daß jedenfalls ausländische
Staaten und ihre Organe sich für ein etwaiges Wirken im Inland soweit
es überhaupt zulässig ist auf Grundrechte nicht berufen können. Das
gilt auch für die Religionsfreiheit des Art. 4 GG. Selbst wenn die
einzelnen hier im Inland lebenden Moslems sich trotz problematischer
Besonderheiten ihres Glaubens, insbesondere des Verhältnisses zur
Gewalt, auf die Religionsfreiheit des Art. 4 GG berufen könnten (siehe
JF 30/07, Allah paßt nicht ins Grundgesetz), kann jedenfalls ein fremder
Staat aus diesem Grundrecht keine Rechte ableiten. Das gilt auch für die
Ditib.
Auch bei Toleranz gegenüber religiösen Überzeugungen
hier wohnender Menschen können Aktivitäten eines fremden Staates, im
Gewande der Religion politische Macht durchzusetzen, auf deutschem Boden
nicht geduldet werden. Das gilt nicht nur für den Bau von
Staats-Moscheen, sondern vor allem für die Entsendung und das Wirken
staatlich bediensteter Imame. Das Vorgehen der Türkei zeigt, daß
Deutschland von der türkischen Regierung als eine Kolonie betrachtet
wird, deren fortschreitende Eroberung nicht nur religiöse, sondern auch
politische Priorität hat. In FAZ-Beiträgen sprechen Ayaan Hirsi Ali von
schleichender Machtübernahme und Dieter Wellershoff von einer Religion,
die eine kriegführende Macht geworden sei. Auch die Warnungen Ralph
Giordanos sind bekannt. Die Krone wird dem Ganzen dadurch aufgesetzt,
daß ebendieser fremde Staat sich in Deutschland auf Religionsfreiheit
beruft, die er im eigenen Land allen anderen Religionen versagt.
Angesichts der hier nicht autonom von den ansässigen
Moslems, sondern von einem fremden Staat durch den Einsatz der Ditib
drohenden Gefahr für die rechtsstaatliche Ordnung muß von der
Bundesregierung verlangt werden, deren Tätigkeit auf deutschem Boden zu
unterbinden. Das gleiche gilt für die Tätigkeit beamteter Imame und
deren Kontrolle durch den türkischen Staat. Das Problem der Integration
von Moslems kann allenfalls im Dialog mit den zugewanderten Individuen
selbst angepackt werden und muß eine innenpolitische Frage Deutschlands
bleiben.