1.
Kurze Darstellung
Im
Februar 2007 hatten wir dem Petitionsausschuss des Bundestages eine
Petition eingereicht. In dieser Petition forderten wir ein
Informationspflicht gegenüber der Anwohnerschaft und ein
Mitspracherecht bei der Genehmigung von Sakralbauten. Der Bundestag
hat unsere Petition mit der Begründung abgewiesen, dass das
Bauordnungsrecht Ländersache sei. (Schreiben 1 Bundestag) Wir haben
daraufhin online Unterschriften gesammelt und die Petition im August
2007 an allen Landtagen eingereicht. Inzwischen haben wir eine
ablehnende Antwort von allen Landtagen erhalten, mit den
unterschiedlichsten Begründungen.
Am
07.01.2008 haben wir überraschenderweise ein Schreiben vom Bundestag
erhalten, dass sie unsere Petition nochmals prüfen wollen.
Inzwischen haben wir auch hier eine Absage erhalten.
Wir
stellen nun die Antworten und Begründungen der Landtage zur
Verfügung, damit die Verbände, die gegen etwaige geplante Moscheen
in Deutschland kämpfen, darauf zurückgreifen können.
Nachfolgend hier auch eine kurze Zusammenfassung unserer Eindrücke:
2.
Zuständigkeitsfrage
Die
erste große Überraschung war die Zuständigkeitsfrage. Einige
Landtage haben die Petition ohne weiteres angenommen, andere
versuchten sie mit der Begründung abzuwehren, dass sie nicht
zuständig seien. Einige sandten die Petition an den Bundestag,
andere an den Landtag Baden-Württemberg, (mein Wohnsitz), andere
(Berlin) meldeten sich telefonisch bei mir, um die Zuständigkeit zu
klären. In diesem Zusammenhang ist vielleicht auch die Entscheidung
des Bundestages zu betrachten, die Petition doch zu prüfen
(Schreiben von 07.01.2008)
Länder,
die die Petition zunächst aus Zuständigkeitsgründen ablehnten:
Berlin (telefonische Klärung) Sachsen (Schreiben vom 28.08.2007),
NRW (06.09.2007), Hamburg (01.10.2007), Bremen (21.08.2007).
Hamburg
und NRW verweis im Schreiben 14.12.2007 bzw. vom 29.11.2007 auf das
Landtag Baden-Württemberg.
3.
Interessante Reaktionen der einzelnen
Landtage:
Bayern
In
Bayern fand am 24.10.2007 eine öffentliche Beratung im Maximilianeum,
bei der mehrere Mitstreiter anwesend waren, jedoch ich allein durfte
das Wort ergreifen. Man hatte mich vorher sehr freundlich darauf
aufmerksam gemacht, dass ich mir von dieser Verhandlung nichts
versprechen sollte. Unsere Petition war die letzte an dem besagten
Tag und das Verfahren wurde umgekehrt. Normalerweise durften die
Petenten zuerst ihre Verteidigungsrede halten, und dann erst die
Gegenseite. Bei uns haben zuerst die Gegner das Wort erhalten und es
gab derer gleich drei! Ihre Ablehnung umfasste vorsorglich auch den
Punkt 1 der Petition, die Informationspflicht. Nach 2-3 Sätzen hat
man mir das Wort entzogen, mit der Begründung, dass sie keine
Hetzrede gegen den Islam wollen. Meine Rede war von bekannten, sehr
moderaten Islamkritikern vorbereitet und die Eröffnung zielte darauf
hin, dass es Moscheenkapazitäten genehmigt werden, die sich mit dem
tatsächlichen Bedarf an Gebetsräumen nicht decken. (So in Köln oder
in Berlin)
Berlin
Die
Ablehnungsbegründung der Stadt Berlin ist interessant, weil es
betont wird, dass ich selber in Stuttgart wohne und die
Gegebenheiten in Baden-Württemberg hervorgehoben werden. Natürlich
haben wir in allen Bundesländern Mitunterzeichner und Mitstreiter.
NRW
Nachdem
NRW die Petition angenommen hatte, erhielten wir folgende Antwort:
„Ein
Petent hat im Petitionsverfahren Anspruch darauf, dass die Petition
entgegengenommen, geprüft und beschieden wird. Diese
verfassungsgemäßen Rechte sind Frau S. gewährt worden. Ein Anspruch
auf eine bestimmte Beschlussfassung - und dies vor allem im Sinne
des Petenten - ist nach den durch Rechtsprechung und Literatur
erarbeiteten Grundsätzen des Petitionsrechts nicht vorgesehen."
(Schreiben 22.01.2008)
Nun ja, wenigstens hat
man mir das „verfassungsgemäße Recht“ eingeräumt, eine Petition als
Nichtbewohnerin des Bundeslandes NRW einzureichen und zu erwarten,
dass sie auch angenommen und geprüft wird. Darauf habe ich natürlich
zuerst den Landtag durch einen Brief aufmerksam machen müssen.
4.
Die allgemeine Absage
Die
Petition wurde inzwischen in allen Landtagen abgelehnt. Wir haben
das nicht anders erwartet. Diese Petition war dennoch ein kleiner
Schritt im Kampf gegen die willkürlich genehmigten
Moscheenkapazitäten, aber auch anderen Sakralbauten, gegen denen
nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht genügend
Handlungsmöglichkeiten vorliegen (z. B. gegen manchen Sekten). Vor
allem in kleinen ländlichen Gebieten haben die Bürger kaum
Möglichkeit, sich gegen großangelegte Bauprojekte zu wehren.
5.
Gesetzesbegründungen für die Ablehnung:
Religionsfreiheit
– Artikel 4 GG steht natürlich über Artikel 1 GG bezogen auf die
Rechte der ortsansässigen Bevölkerung.
Eigentumsgesetz
– GG 14 ist eine sehr wirksame Ergänzung des Art. 4.
Benachrichtigungsgebot:
Dies ist eine sehr schwammige Angelegenheit, die jedoch von allen
Landtagen als hinlänglich abgedeckt betrachtet wurde. In der Antwort
von Baden-Württemberg heißt es:
"Unbeschadet der baurechtlichen Vorschriften besteht nach §20 GemO
für den Gemeinderat die Pflicht, die Einwohner durch den
Bürgermeister über allgemeinen bedeutsame Angelegenheiten der
Gemeinde zu unterrichten. Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der
Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder
das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohner
nachhaltig berühren, sollen die Einwohner möglichst frühzeitig über
die Grundlagen sowie die Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet
werden. Sofern dafür ein besonderes Bedürfnis besteht, soll den
Einwohnern Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. In welcher
Form die Unterrichtung geschieht, ist dem Gemeinderat und dem
Bürgermeister überlassen." (Schreiben 07.01.2008)
Das
bedeutet, dass der Bürgermeister bezgl. Informationspflicht über
eine geplante Moschee allmächtig ist.
Mitspracherecht
– Hier meint man, dass der Bedarf durch die derzeitigen
drittschützenden Regelungen gedeckt ist. Diese Regelungen beziehen
sich aber nur auf die unmittelbaren Grundstücksnachbarn.
6.
Schlussfolgerung
Man hat
uns gesagt, dass in Deutschland dies die erste Aktion war, die sich
nicht gegen einen bestimmten islamischen Bauvorhaben richtet,
sondern versucht, das Genehmigungsverfahren im allgemeinen zu
ändern. In dieser Hinsicht sind uns die Schweiz (Forderung nach
einem allgemeinen Verbot von Minaretten) und Österreich
(Genehmigungen in Kärnten) ein Stück voraus. Auch wenn diese
Petition allgemein abgelehnt wurde, ist sie aus diesem Grunde ein
kleiner aber wichtiger Schritt und wir hoffen, dass andere ähnliche
Aktionen bald folgen werden. Um die dringende Notwendigkeit solcher
Aktionen zu begreifen, sollte man sich vor die Augen führen, dass
von den fast 200 laufenden Genehmigungsverfahren der islamkritischen
Öffentlichkeit nur etwa zehn bekannt sind. Man versucht ein
Bauprojekt wie in Köln-Ehrenfeld oder in Berlin-Heinersdorf
abzuwehren. Währenddessen entstehen unbeachtet von der
Öffentlichkeit andere 180 Moscheen.
7.
Empfehlung:
Man soll immer wieder beim Baurechtsamt vorbeischauen, per Email
nachfragen oder anrufen und sobald man von einer geplanten Moschee
erfährt, soll man sofort adäquate Maßnahmen ergreifen. (wenn es ein
örtliches islamkritisches Verband gibt, dann soll man sich
organisieren) So lange wir kein gesetzlich geregeltes
Informationspflicht haben, ist die regelmäßige Prüfung von seitens
der islamkritischen Bürger die einzige sichere Möglichkeit, um
rechtzeitig zu erfahren, ob in seiner Nachbarschaft eine Moschee
geplant wird.
8.
Die Antwort-Schreiben der Landtage werden in
JPG-Format hochgeladen – (auf Anfrage bereits jetzt in Mail-Form
erhältlich)
Dieses
Schreiben ist eine Antwort auf meinem Brief vom 6.12.07:
„Ihr
Schreiben vom 29.11.2007 hat mich überrascht. Deswegen bin ich
nochmals auf die Webseite des Landtags NRW gegangen und habe
mich informiert. Dort steht, dass jedermann das Recht hat, eine
Petition bei Ihnen einzureichen. Weiter unten wird den
Bürgerinnen und Bürgern dieses Recht eingeräumt. Die
Einschränkung, dass dies sich allein auf die Bewohner von
Nordrhein-Westfalen bezieht, fand ich nirgendwo. Sollte dies der
Fall sein, versichere ich Ihnen schon im Voraus, dass einige
Mitstreiter aus NRW diese Petition unterschrieben haben.
Natürlich habe ich diese Petition auch in
Baden-Württemberg eingereicht, wie auch in all den anderen
Bundesländern. Einige Länder hatten irrtümlich angenommen, dass
diese Petition eine Sache des Bundestags sei. Ich hatte das
ursprünglich auch gedacht, deswegen hatte ich mich zuerst an den
Bund gewandt und der Bund hatte mich an den Ländern verwiesen,
u. a. auch an den Petitionsausschuss des NRW. Die restlichen
fünfzehn Bundesländer haben unsere Petition bereits angenommen
und bearbeiten sie.
Sollten Sie trotzdem Bedenken haben, dass
ich nicht berechtigt wäre, eine Petition bei Ihnen einzureichen,
lassen Sie mich wissen. In diesem Falle werde ich einen
Vertreter in NRW suchen, der mir diesen Dienst erweist.
Mit freundlichen Grüßen“