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Petition
Baugesetzänderung bei Sakralbauten |
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Baugesetzänderung bei Sakralbauten |
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zur Baugesetzänderung betreffend
Nutzungsänderungen, Sakralbaugenehmigungen (insbesondere den
Moscheenbau, und andere islamische Sakralbauten - und im allgemeinen
alle religiösen Bauten)
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Der Bau von Gotteshäusern sollte nur durch
mehrheitliche Zustimmung der regionalen Bevölkerung bewilligt
werden. Diese Ergänzung zum Baugenehmigungsverfahren soll dazu
dienen, den Unfrieden der Bevölkerung einzudämmen. Es herrscht ein
großer Unmut darüber, dass laufend neue Moscheen, islamische
Zentren, Gebetshäuser und andere Sakralbauten gegen den Willen der
ortsansässigen Bevölkerung genehmigt werden.
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Wir fordern deswegen eine
Gesetzesänderung:
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1. Vor der Genehmigung eines
Baugesuchs für einen islamischen Sakralbau (Moschee, Gebetshaus,
islamisches Zentrum und ähnliches) oder vor der Nutzungsänderung
eines bestehenden Gebäudes in einen Sakralbau (Moschee, Gebetshaus,
islamisches Zentrum und ähnliches) müssen die Anwohner, einliegende
Eigentümer oder sonstige Mieter (z. B. die gewerblichen Mieter)
persönlich informiert werden. Dies kann z. B. auf dem Postweg oder
durch Wurfsendungen geschehen. (Ein Aushang im Rathaus oder eine
Anzeige im Gemeindeblatt reicht hierfür nicht aus.)
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2. Eine Genehmigung darf nur bei einem sehr großen
Zuspruch und keinerlei Einwänden seitens der ortsansässigen
Bevölkerung erteilt werden. Mindestens 70 % der Bevölkerung müssen
vorher eindeutig dem Bau oder der Nutzungsänderung zugestimmt haben.
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Das Benachrichtigungs- und Zustimmungs- bzw.
Ablehnungsrecht sollte alle Einwohner, Mieter oder Eigentümer einer
Gemeinde oder eines Stadtteils einschließen, sofern sie die deutsche
Staatsbürgerschaft haben und auch sonst das politische Stimmrecht
besitzen.
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Eine Möglichkeit wäre, bei der Festlegung der
Informations- und Genehmigungspflicht sich nach den Wahlbezirken
oder den Postleitzahlen zu richten.
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Ausgenommen von diesem Genehmigungsverfahren
sollten nur Sakralbauten in Gebieten sein, in denen schon vor
mindestens 200 Jahren nachgewiesenermaßen Sakralbauten der
betreffenden Religion oder Sekte existiert hatten. In diesem Fall
sollte man sich auf einen kulturellen Bestandschutz berufen können.
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Die Petition wurde im August 2007 an die
Petitionsausschüsse aller Landtage mit dem folgenden Begleitbrief
eingereicht:
Petition zur Baugesetzänderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übersende ich Ihnen unsere Petition in Sachen
Baugesetzänderung betreffend Nutzungsänderungen,
Sakralbaugenehmigungen (insbesondere den Moscheenbau, und andere
islamische Sakralbauten – und im Allgemeinen alle religiösen
Bauten).
Die besondere Benennung der Moschee dient nicht der Diskriminierung.
Manche Experten sind der Meinung, dass eine Moschee kein Sakralbau
darstelle. Wir wollen aber auf keinen Fall eine Baugesetzänderung
für Sakralbauten erwirken, aus der der Moscheenbau ausgeschlossen
wäre. Dieses Anliegen ist keinesfalls als ausländerfeindlich oder
islamfeindlich anzusehen, denn viele Ausländer und Bürger mit
Migrationshintergrund stehen hinter dieser Forderung. Aus Gesprächen
mit den Bürgern aus Weil der Stadt erfuhr ich z. B., dass der größte
Gegner der dort geplanten Moschee (deren Betreiber eine
Pakistanische Sekte namens Ahmadiyya ist) ein Türke ist.
Vielleicht fällt es den Mitgliedern des Petitionsausschusses eine
Entscheidung leichter, wenn sie sich vorstellen, dass in 300-500 m
Entfernung von ihrem Zuhause eine Moschee errichtet werden sollte
und dass sie keinerlei Mitspracherecht dabei hätten.
In der Hoffnung, dass unser Anliegen erhört wird, verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen,
HE Schliebs
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Wir nehmen gern andere Diskussionsanregungen, in
unserer Attachement-Liste auf. Attachements:
http://parteigruendung.myblog....
Organisationen und Internetseiten die unser Anliegen unterstützen
und für unsere Petition werben, werden in die Linkliste aufgenommen.
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Wer offline im Freundeskreis Unterschriften
sammelt, kann uns diese schicken (Adresse s. Kontakt/Impressum)
Formulare für offline Unterschriften:
http://in.cafe150.com/petition...
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