Bundesverband der Bürgerbewegungen zur Bewahrung von Demokratie, Heimat und Menschenrechten e.V.
Die entscheidende Frage - „Republik oder Kalifat?“
Die entscheidende Frage.doc
Die entscheidende Frage
Zwischen den Jahren, am 28. 12. 2007,
erschien in der FAZ ein sachlicher, informativer Aufsatz. Er scheint mir ein
Spiegel für alle zu sein, die in differenter Weise sich mit dem Islam in unserer
westlichen Welt auseinandersetzen, aber darüber hinaus gibt er eine klare
Richtung, welches Ziel im Blick zu nehmen ist. Der Autor, Egon Flaig, lehrt Alte
Geschichte an der Universität Greifswald, und überschreibt seinen Artikel
provokativ mit „Republik oder Kalifat?“
Mit dieser Frage werden die
unterschiedlichen Aktivitäten in der Auseinandersetzung gebündelt und in
Beziehung gesetzt zur genannten Alternative: Was wollen wir? In welcher Welt
wollen wir leben?
Egal, ob wir den Islam als Religion
kritisch durchleuchten, den fragwürdigen Propheten Muhammed demontieren, uns
über den Bau von Moscheen aufregen, das in den moslemischen Familien
gegenwärtige Mittelalter benennen, den Vormarsch der Scharia in der
Öffentlichkeit und im Recht aufzeigen und die Doppelzüngigkeit islamischer
Verbände und deren Vertreter offen legen: Wir müssen wissen, dass wir es nicht
mit einzelnen Symptomen zu tun haben, sondern mit Symptomen, die alle zu einem
Angriff gehören, zu einem Dschihad gegen die westliche Gesellschaft, um diese
den Gesetzen des Islams zu unterwerfen, um die republikanischen Formen
abzuschaffen und Systeme einzuführen, die dem Kalifat gleichen.
Flaig schreibt kein Pamphlet. Sein
Aufsatz ist ein Plädoyer für die Demokratie, jene mühsam errungene
Regierungsform, die dem Menschen die Möglichkeit gibt, sein Geschick selbst in
die Hand zu nehmen.
Flaig geht von der Gesetzgebung Solons
aus:
„Die Lehre
scheint einfach: Soziales Übel ist von Menschen gemacht und führt in politische
Desaster, die alle treffen. Es ist die Sache aller, sie am Entstehen zu hindern,
indem man ihre Ursachen beseitigt. Nur eine neue politische Ordnung leistet das,
verwirklicht in einem Bündel von Gesetzen und Verfassungsregeln, innerhalb des
Rahmens von Institutionen, die auch funktionieren. Da jegliche politische
Ordnung prekär ist, erfordert die Wohlordnung ein ständiges Wachsamsein. Die
Menschen müssen sich verändern, nämlich zu aktiven Bürgern werden. Diese Lehre
holt gängige politische Praxis der vielfältigen griechischen Poliswelt in die
Reflexion ein und erhebt sie zum Grundsatz.“
Solon hat seine Gesetzgebung nicht
erfunden; er fand sie vor in den griechischen Städten und präsentierte sie
selbstbewusst: „Dies die Athener zu lehren, befiehlt mir mein Herz.“ Er beruft
sich dabei nicht auf eine göttliche Weisung. Denn die vorgefundenen politischen
Regeln „scheiden das Sakrale vom Profanen, das
Öffentliche vom Privaten; sie regeln die Ausübung politischer Macht, zerlegen
diese in definierte Befugnisse, welche die Polis gewählten Personen auf
begrenzte Zeit zuweist. Kein mythischer Gründer hat sie gegeben, kein göttliches
Orakel angeordnet; sie beruhen auf Volksbeschlüssen. Feierlich spricht sich in
der immer wiederkehrenden Formel „Die hat die Polis beschlossen“ ein
Selbstbewusstsein aus, das die Bürger repräsentativer Demokratien beschämt. Das
kollektive Subjekt der Gesetzgebung verkündet in diesem stolzen Selbstbezug,
dass es politisch autonom und der Urheber der eigenen Ordnung ist. Keine einzige
griechische Polis ist auf göttliche Gesetze gegründet.“
Flaig kann aufzeigen, dass die
griechische Religion dieser Politik nicht im Wege stand, da sie keine
moralischen Maßstäbe setzte, nicht mit göttlichen Gesetzen Recht und Gesetz
stützte. Der Autor räumt auch mit dem Irrtum auf, dass das gegebene Gesetz seine
bindende Kraft immer durch einen Gott erhält. Nicht einmal Hammurabi zitiert
von Gott gegebene Gesetze, er schreibt seine eigenen nieder.
„Wir berühren ein Fundament
Alteuropas: Weder politische Ordnung noch Gesetze benötigen eine göttliche
Legitimation; göttliches Recht- abgesehen von Sakralvorschriften – gibt es weder
bei den Griechen noch bei den Römern. Das römische Recht ist auf radikalste
Weise Menschenrecht, anpassbar an neue Sachlagen, wobei Senat und
Volksversammlung, später der Kaiser, sich bemühten, entlang von gültigen
Prinzipien Neues zu verfügen. Wegen der Trennung der Rechtssphären hatten
religiöse Eliten in Europa als solche keine richterlichen Befugnisse; auch
deswegen entstand der Typ des islamischen Rechtsgelehrten hier nie. Gewiss, alle
drei monotheistischen Religionen stellten Ansprüche an die politische Ordnung;
doch das Christentum hatte die geringsten Chancen unter ihnen, ein göttliches
Gesetz zu postulieren, welches die politische Ordnung umspannte. Ein Glück für
Europa.“
Auch das Judentum, das Flaig nicht bzw.
nur in der Gestalt des Mose erwähnt, war den von Apokalyptikern mit entfachten
Katastrophen in den beiden großen Aufständen gegen Rom ernüchtert im Blick auf
theokratische Regierungsmodelle. Längst war die Gesetzgebung des Mose durch die
mündliche Tora, die nicht endet, in den demokratischen Prozess überführt worden
als ein demokratischer Dialog..
Wenn dann im ausgehenden 13. Jahrhundert
italienische Intellektuelle sich bei ihren demokratischen Entwürfen auf Gott
beriefen, darf das nicht missverstanden werden: Gottesbezug ist kein göttliches
Gesetz. „Gerade weil ein göttliches Recht fehlt, muss
ein Gottesbezug in die Präambeln.“
Die Demokratie war in Europa, trotz
einiger trauriger Zwischenspiele, verankert und nicht mehr aufzuhalten.
Allerdings nur hier.
„Die Weltgeschichte war nicht geizig
und hat der Menschheit zur griechisch-römisch fundierten Republik auch deren
genaues Gegenstück beschert: die Theokratie, das heißt die politische Herrschaft
Gottes über sein Volk. Wo Gott herrscht, ist es vorbei mit autonomen Entscheiden
menschlicher Gruppen. Den Menschen bleibt nur der blinde Gehorsam; das geringste
Aufmucken ist bereits Abfall von Gott; das Alte Testament bietet dafür
verstörende Lehrstücke.“
Ein Muster der Theokratie wird im und mit
dem Islam entwickelt:
Flaig stellt aber kurz vor, wer in den
islamischen Theokratien anstelle Gottes herrschte, nämlich entweder die
Ausleger der göttlichen Satzung oder die Empfänger neuer Befehle von Gott, also
Rechtsgelehrte oder Propheten. Am stabilsten erwies sich jedoch jene Form, in
der die Rechtsgelehrten das Sagen hatten, die im sunnitischen Islam vorherrscht:
„Der sunnitische Islam ist nicht allein deswegen die
historisch erfolgreichste Herrschaft auf theokratischer Basis geworden, weil man
sich mit dem faktischen Herrschen der Sultane abfand, solange diese den Glauben
förderten, Häresien bekämpften und für Ordnung sorgten und gegen die Ungläubigen
fleißig Dschihad führten, sondern vor allem, weil man sich nomokratisch
ausrichtete, wie Ann Lambton und Tilman Nagel dargelegt haben: Solange gilt,
dass die Scharia als offenbartes göttliches Gesetz vollständig ausreiche, um das
soziale und politische Leben zu organisieren, beanspruchten die Rechtsgelehrten
das letzte Wort. Daher finden wir unter islamischer Herrschaft keine sich selbst
verwaltenden Bürgerschaften, keine beschließenden Volksversammlungen, keine
regulären Wahlen, überhaupt keine Abstimmungen und keine städtischen
Verfassungen, nichts von dem, was in West- und Mitteleuropa sich seit dem
Mittelalter in Hunderten von Städten herausbildete.“
Nur kurz spricht Flaig die Diskussion um
den wahren Kalifen, den wahren Rechtsgelehrten an. Wie aktuell diese Debatte
jedoch ist, hat Bassam Tibi. in seinem Buch „Der wahre Imam“
dargelegt.(Erschienen als Taschenbuch bei Piper, 1998/2001)
Auch hat der Islam, dem mit der Eroberung
Kleinasiens viel vom griechischen Erbe in die Hände fiel, die
Verfassungsdiskussionen der Griechen nicht aufgegriffen. Mit Absicht wurde nur
Platon und sein Denken auf die Politik gepflegt. „Der
politische Platonismus – in Europa ein spätes und präfaschistisches Phänomen –
ist eine genuine Errungenschaft des Islam. Aus gutem Grund: Platons Idealstaat
vernichtet den autonomen politischen Raum. Es gibt keine Ratsversammlungen,
keine Wahl von Magistraten, keine Debatten und keine Volksbeschlüsse, keine
Gesetzgebung und keine Kontrolle der Herrschenden. Entweder herrschen die Weisen
oder aber ein göttliches sanktioniertes unveränderliches Gesetz. Beides passte
den Apologeten der Theokratie vorzüglich, um die Herrschaft sowohl von Propheten
als auch von Rechtsgelehrten zu rechtfertigen.
Beide Ordnungsvorstellungen, die
solonisch-republikanische und die theokratische, schließen einander radikal aus.
Der große Gelehrte Ibn Chaldun, nach Erwin Rosenthal der einzige wirkliche
politische Denker des Islam, teilt darum die Staaten in zwei Arten: Die einen
beruhen auf einem göttlichen Gesetz, die anderen werden von menschlicher
Vernunft gelenkt. Da islamische Gelehrte diese Unvereinbarkeit seit mehr als
tausend Jahren betonen, fragt sich, was unsere Demokratie zu tun hat, wenn
Muslime sich auf Religionsfreiheit berufen, um seelenruhig auf einen
Gottesstaat hinzuarbeiten. Verträgt es die autonome Republik, wenn die Gesinnung
einer entschlossenen Minderheit die republikanischen Fundamente zerstört? Seit
Solon schwebt die Einsicht im Traditionsraum des Politischen: Der Bürgerstaat
funktioniert nicht wegen seiner passiv „loyalen“ Einwohner, sondern wegen
seiner partizipierenden Bürger. Aber um zu partizipieren, müssen die Bürger ein
Inventar gemeinsamer Werte teilen. Wer kein übergeordnetes Gemeinwohl anerkennt,
kann Mehrheitsentscheidungen nicht akzeptieren. Und ohne die
Mehrheitsentscheidung keine Demokratie.
Die
Menschenrechte sind kein Besitz für immer
Solons Ideen standen lange auf dem
Prüfstand, nun stehen sie auf dem Spiel. Theokratie verwirft jegliche autonome
Gestaltung der politischen Ordnung als Auflehnung gegen Gott. Daher ist keine
Institution so illegitim wie ein legislatives Parlament; denn der Mensch darf
sich keine Gesetze geben; es sei denn die Rechtsgelehrten befinden solche als
vereinbar mit Gottes Gesetz. Und kein Verfahren ist so illegitim wie die
Mehrheitsentscheidung, denn diese macht alle Abstimmenden gleich und schafft
klare, schnelle Beschlüsse; mit ihr drohen die Menschen zu Bürgern zu werden,
die ihre Ordnungen nach ihrem Willen gestalten. Die Scharia negiert die
bürgerlichen Gemeinwesen der europäischen Welt, indem sie den Bürgerbegriff
radikal löscht, um die Einwohner gemäß ihren Religionen in lauter
Parallelgesellschaften aufzusplittern, wobei die unterworfenen Religionen in
einer brutalen Apartheid dahinvegetieren, wie etwa im Millet –System der
türkischen Herrschaft.
Multikulturalistische Intellektuelle
üben sich im Leugnen von Unvereinbarkeiten und im schönreden von deren blutigen
Folgen. Sie betreiben amnestische Barbarei: Wir vergessen, wer wir kulturell
sind und wie wir historisch dazu geworden sind, und vor allem, wie viel dieses
Gewordensein gekostet hat: Bürgerrechte, Verfassungen, Menschenrechte. In der
Geschichte gibt es keinen garantierten „Besitz für immer“; sie vollzieht sich
als unaufhörlicher kultureller Prozess, was heißt: unablässig müssen wir
erwerben, was uns gehört; unentwegt müssen wir darum kämpfen, zu sein, was wir
sind. Solche Kämpfe erfordern Mühe, Schweiß, Blut und Tränen; und sie können
verloren gehen. Vielleicht bringt der Krieg, den Islamisten 1998 den Vereinigten
Staaten erklärt haben, eine kognitive Chance. Denn der Krieg ist, so sagt
Thukydides, ein gewaltsamer Lehrer. Solche Lehrer befreien von Amnesie und
öffnen die Augen für Entscheidungen, denen nicht auszuweichen ist. Die
wichtigste hat globale Bedeutung und lautet: Gottesstaat oder Republik?
Dem ist nicht hinzu zu fügen. Vielleicht
nur Amen!
Siegward Kunath
Egon Flaig
Republik oder Kalifat?
Zweitausendsechshundert Jahre nach Solon
steht die Menschheit wieder am Scheideweg.
Entweder machen die Bürger ihre Gesetze
selbst, oder sie lassen sie sich von Gott diktieren – und von seinem Propheten.
FAZ Nr. 301, Feuilleton, S. 34, Freitag,
28. Dezember 2007