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Offener Brief an EU-Kommissar Herrn Günter Verheugen |
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Wertheim, den
21.09.2004
B 1049 Brüssel
Belgien
Betr.: („Offener Brief“)
Beitrittsgesuch der Türkei
hier: dringender Appell an die Erweiterungskommission, wegen
Defiziten im Bereich der
Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit keine Empfehlung
zur Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen zu geben.
Sehr geehrter Herr
Verheugen,
am 6.Oktober 2004
wollen Sie den Bericht der Erweiterungskommission über die
Beitrittsreife der
Türkei zur EU
vorlegen. Nach unserer festen Überzeugung darf dieser trotz
mancher Fortschritte
nur negativ
ausfallen. Wir appellieren daher dringend an Sie, keine Empfehlung zur
Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen abzugeben.
1. Nach unserer
Überzeugung hat die Türkei bisher die Kopenhagener Kriterien nicht
erfüllt. Im
Bereich der
Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit besteht noch ein
erheblicher Nachholbedarf.
- Eine
Gleichberechtigung aller Staatsbürger kann es nur nach Aufhebung des
Verfassungsgrundsatzes des Nationalismus geben; d.h. die Ausgrenzung
der Mitbürger, die nicht
türkischer
Muttersprache sind, muss vor der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen
beendet sein.
- Die Kurden sind
immer noch nicht formell als Minderheit anerkannt.
- Der Umgang mit
den Christen entspricht nicht den europäischen Mindeststandards; so
müsste
u. a. die Rechtspersönlichkeit der christlichen Kirchen und
Patriarchate anerkannt werden, eine
reguläre Ausbildung christlicher
Geistlicher müsste ermöglicht werden usw. Ebenso sind die Rechte
der
großen alevitisch-muslimischen Minderheit stark beschnitten.
- Die Türkei ist noch nicht bereit, den Völkermord an 1,5
Millionen Armeniern von 1915 und den
folgenden Jahren aufzuarbeiten und als solchen anzuerkennen,
sowie die Errichtung von
Gedenkstätten zu erlauben; zudem ist zu fordern, dass sie
die Strafbarkeit der öffentlichen
Erwähnung des Genozids in der Türkei aufhebt.
- Nach Aussage der türkischen Human Rights Foundation gibt
es nach wie vor "systematische
Folter" in allen Teilen der Türkei. Diese Stiftung hat 597
Fälle allein von Januar bis August 2004
aufgelistet. Es fehlen wirksame Schritte, um das
Folterverbot in der Praxis umzusetzen und
folternde Polizisten konsequent zur Verantwortung zu ziehen.
- Die Strafrechtsreform mit wichtigen Vorhaben ist nach
augenblicklichem Stand der Meldungen bis
in das Jahr 2005 aufgeschoben worden.
2. Nachdem die
Türkei fast vierzig Jahre lang nichts getan hat, um das Land
allmählich
europakompatibel zu machen, hat das türkische Parlament in
den letzten Monaten, teilweise in den
letzten Wochen in großer Eile
Reformgesetze zu Papier gebracht, die eine Annäherung an die
Vorstellungen von westlicher Demokratie und Menschenrechten bedeuten.
Dies geschah jedoch
offensichtlich zum einen nur im Hinblick auf Ihren
nun anstehenden Kommissionsbericht und nicht
auf Grund einer natürlich
wachsenden, allmählichen rechtlichen und gesellschaftlichen Annäherung
an Europa; vor allem aber ist überhaupt noch nicht erkennbar, ob und
wie diese Gesetze von der
Justiz, der Polizei sowie den übrigen
türkischen Behörden glaubhaft in die Lebenswirklichkeit
umgesetzt
werden oder ob sie nur auf dem Papier stehen, und wie insbesondere die
Akzeptanz in
der türkischen Gesellschaft ist; ihre Umsetzung wird viel
Zeit dauern, vorausgesetzt sie wird
wirklich betrieben. Die Akzeptanz
in der türkischen Gesellschaft ist außerordentlich wichtig, da sonst
bei nächster Gelegenheit die Reformschritte rückgängig gemacht werden
könnten. Man muss dabei
würdigen, dass das Land seit Jahrzehnten eine
Re-Islamisierung erlebt, dies wurde erst in letzter
Zeit u.a. an der
Aufwertung der islamischen Schulen deutlich. Die Umsetzung und
längerfristige
Bewährung dieser
Gesetze müsste zum mindesten einmal abgewartet werden, ehe Sie eine
Empfehlung
zugunsten der Aufnahme von Verhandlungen verantworten könnten.
Die Türkei hatte
immerhin 40 Jahre
Zeit, um ihre Gesetze und die Gerichts- und Verwaltungspraxis
europakompatibel zu
machen; jetzt ist Eile von Ihrer Seite als zu großes Risiko nicht
verantwortbar.
Das Verschieben der
strittigen Thematik Strafbarkeit des Ehebruchs auf das Jahr 2005 und
die
verständnislose
Reaktion des türkischen Ministerpräsidenten auf Ihre
situationsgerechte und
zuständigkeitskonforme Äußerung sollte ein Warnzeichen dafür sein,
dass zum einen künftig das
rückwärts
gerichtete Gedankengut in der Türkei wieder stärker vordringen wird
und zum anderen
welche
unangemessene Rolle eine zum Beitrittskandidaten oder sogar zum
Mitglied erstarkte Türkei
innerhalb Europas
zu spielen beabsichtigt.
Ein Warten auf
weitere Behebung der rechtlichen Defizite und darauf, dass sich die
Neuregelungen
bewähren und
allgemein angenommen werden, sollte eine Mindestvoraussetzung dafür
sein, dass
Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden.
3. Dies gilt vor
allem angesichts der schwerwiegenden historischen Verantwortung,
die Sie
persönlich mit dem
von Ihnen vorzulegenden Bericht übernehmen; bisher endeten alle
Beitrittsverhandlungen mit einem Beitritt, wenn man einmal von dem
Sonderfall Norwegen absieht.
Immerhin handelt es
sich bei der Türkei um ein Land aus einem völlig anderen, ja
gegensätzlichen
Kulturkreis, der bisher nicht als an den Westen
anpassungsfähig angesehen worden ist. Die Türkei
würde zum
Beitrittszeitpunkt nicht nur der volkreichste, sondern auch der
wirtschaftlich
rückständigste Staat sein; dementsprechend hoch müssen
die Strukturhilfezahlungen seitens der
EU sein; schon die Aufnahme der
10 Staaten zum 1.5.2004 wird die EU an die Grenzen ihrer
Belastbarkeit
bringen
insbesondere nach
Deutschland ist zu rechnen; angesichts der mangelnden beruflichen
Qualifikation
eines weit
überwiegenden Teils der Einwanderer würde die Einwanderung eine starke
zusätzliche,
wohl nicht mehr
tragbare Belastung der ohnehin überstrapazierten Sozialsysteme zur
Folge haben.
Europa als
Konkurrent der USA würde insgesamt politisch und wirtschaftlich stark
geschwächt.
Die Einwanderung
von Millionen Türken würde zudem die bisher sehr unvollkommene
Integration
der schon jetzt in Europa lebenden Türken zum Stillstand
bringen; die moslemischen
Parallelgesellschaften würden sich in
Großghettos ausbreiten. Wer im Westen glaubt, man werde die
Kultur des
Islam in unsere freiheitliche gesellschaftliche Ordnung integrieren
können, der irrt; denn
das
Weltbild des Islam steht auch in seiner friedlichen Ausprägung gegen
Pluralismus, gegen eine
laizistische
Ordnung, gegen Toleranz und Gleichberechtigung der Frau, gegen die
Selbstbestimmung
des Individuums.
Angesichts der bisherigen Re-Islamisierung der Türkei ist sogar
zu befürchten,
dass der Islamismus
in der Türkei weiter ungehindert vordringen wird und sich im Zeitpunkt
eines
etwaigen
Beitritts der Türkei letztlich unaufhaltsam in Europa verbreiten kann.
4. Wenn Sie keine Empfehlung zur Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen abgeben, geht für die
Türkei die Welt nicht
unter; das hat Herr Erdogan im Zusammenhang mit der Verschiebung der
Strafrechtsreform in den letzten Tagen erneut deutlich gemacht
(„Die EU muss nicht zu jedem Preis
sein“ laut FAZ vom 18.9.04, Seite 4).
Sollten Sie jedoch
trotz der dargestellten und weiterer bestehender Defizite im Bereich
der
Menschenrechte, der
Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie die Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen empfehlen, gehen wir davon aus, dass Sie in
Ihrem Bericht deutlich machen,
dass am Ende der
Beitrittsverhandlungen nicht ein formeller Beitritt stehen muss,
sondern dass
auch eine
privilegierte Partnerschaft in Betracht kommt.
Mit
freundlichen Grüßen
Willi Schwend
Bundesverband der
Bürgerbewegungen
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